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Wahlen

FAQ Wahlhelfer/innen

Was sind die Aufgaben eines Wahlhelfers?

Die Aufgaben sind unter anderem die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und das Wahlergebnis zu ermitteln. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Eine Schulung im Vorfeld der Wahl dient als Leitfaden und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.

Als Wahlhelfer/in gehören Sie zum Team eines sechs- bis achtköpfigen Wahlvorstandes. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Alle, die das gesetzliche Mindestalter erreicht haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Eine Teilnahme ist im allgemeinen Wahlvorstand ab 16 Jahren möglich (gilt für die Kommunalwahlen am 26.05.2024 und Europawahlen am 09.06.2024). Für die Unterstützung im Briefwahlvorstand und für die Landtagswahl am 01.09.2024 ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen müssen Wahlhelfende außerdem eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei anderen Wahlen können Deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Union Wahlhelfer/innen werden. 

Wie kann man sich als Wahlhelfer/in anmelden?

Die Anmeldung für das Ehrenamt ist bereits mehrere Monate vor dem Wahltermin möglich. Füllen Sie die Bereitschaftserklärung aus und senden Sie diese per E-Mail oder per Post an Wahlbüro, Kornmarkt 12, 07545 Gera.

Die Information, wann und wo genau der Einsatz erfolgt, erreicht alle registrierten Wahlhelfer/innen mit dem Berufungsschreiben ca. 6 Wochen vor einer Wahl.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz.

Wie erfahren Wahlhelfer/innen von ihrem Einsatz?

Etwa sechs Wochen vor einer Wahl werden an alle Wahlhelfer/innen die Berufungsschreiben versendet. Aus diesen Schreiben entnehmen Sie die Tätigkeit, Termin für die Schulung und in welchem Wahllokal der Einsatz erfolgt.

Werden Wahlhelfer/innen geschult?

Eine Schulung im Vorfeld der Wahl dient als Leitfaden und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl.

Wahlvorstehende und Schriftführende sowie deren Stellvertretung werden durch das Team des Wahlbüros der Stadt Gera geschult und auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die möglichen Schulungstermine werden mit dem Berufungsschreiben mitgeteilt und dauern in der Regel 1 bis 2 Stunden. Beisitzer/innen sind ebenfalls herzlich zur Schulung willkommen oder erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Auf Wunsch können die Schulungsunterlagen ca. 3 Wochen vor der Wahl per Mail angefordert werden.

Wie lange dauert die Tätigkeit am Wahltag?

In der Regel werden die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände bereits vorab in Vormittags- oder Nachmittagsschichten eingeteilt.

Im Wahllokal treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes früh 7.30 Uhr und eröffnen um 08.00 Uhr das Wahllokal. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen wieder alle Wahlhelfer vor Ort sein. Diese nimmt je nach Wahl unterschiedlich viel Zeit in Anspruch.

Im Briefwahllokal beginnen Sie ca. 14.00 Uhr mit der Vorbereitung der Briefe und der Prüfung der Wahlscheine, bevor Sie ab 18 Uhr die Stimmen auszählen. Hier muss man sich etwas mehr Zeit einplanen, da vor der Auszählung die Stimmzettelumschläge noch geöffnet werden müssen.

Grundsätzlich ist die Tätigkeit beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt und die Wahlunterlagen verpackt wurden.

Bitte rechnen Sie mit einem Ende der Ergebnisfeststellung bei der Kommunalwahl gegen 23:00 Uhr, eventuell auch später. Bei der Europawahl und der Wahl des Landtages wird die Auszählung zeitiger beendet sein.

Wie hoch ist das Erfrischungsgeld für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen?

Alle Wahlhelfer/innen erhalten ein „Erfrischungsgeld“. Dieses wird ca. 28 Tage nach der Wahl auf Ihr Konto überwiesen. Die Aufwandsentschädigung ist funktionsabhängig und in einer Satzung geregelt. Das Erfrischungsgeld hat sich in 2024 erhöht.

 

UrnenwahlvorstandBriefwahlvorstand

Wahlvorsteher/in

55 EUR50 EUR

stellvertretende/r Wahlvorsteher/in

45 EUR/

Schriftführer/in

45 Euro45 Euro

stellvertretende/r Schriftführer/in

40 Euro40 Euro

Beisitzer*in

35 Euro35 Euro

Bei verbundenen/zusammengelegten Wahlen erhöht sich die Entschädigung um 20,00 EUR.

Wird das Erfrischungsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Erfrischungsgeld ist eine Aufwandsentschädigung für das ausgeübte Ehrenamt des Wahlhelfers.

Mit Einführung des Bürgergeld-Gesetzes wurde ab dem 01.07.2023 eine neue Regelung zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Einnahmen aus nebenberuflichen steuerfreien Tätigkeiten nach §§ 3 Nummer 12, 26 oder 26a EStG eingeführt. Demnach sind Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen als privilegiertes Einkommen zu behandeln, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000,00 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten (§ 11a Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Es erfolgt keine monatliche Betrachtungsweise mehr. O.g. Einnahmen sind daher erst ab einem Betrag von über 3.000,00 Euro im Kalenderjahr als Einkommen zu berücksichtigen.

Wir empfehlen , dass Sie Ihren Fall durch das Jobcenter Gera individuell prüfen lassen.

Was muss am Wahltag mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie ausreichend Getränke und Verpflegung für Ihre Schicht im Wahllokal und die anschließende Stimmenauszählung mit. Bei Bedarf Ihre Schulungsunterlagen und gute Laune. Alles andere, was Sie für ihre Tätigkeit benötigen, wird bereitgestellt.

Was ist wenn ich am Wahltag verhindert bin?

Informieren Sie bitte rechtzeitig die Wahlhelfergewinnung per E-Mail (wahlhelfer@gera.de) oder telefonisch unter 0365 838 1399. Die Mitarbeiter kümmern sich schnell um eine Ersatzperson.

Bin ich als Wahlhelfer/in versichert?

Als ehrenamtliche Wahlhelfer/innen stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt für Ihre Tätigkeit am Wahltag, den Hin- und Rückweg zum Wahllokal sowie für die Teilnahme an der Schulung. Sollte ein Unfall passieren, melden Sie diesen bitte möglichst schnell dem Wahlbüro. Im Fall einer ärztlichen Behandlung geben Sie bitte an, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

Wer ist Ansprechpartner für Wahlhelfer/innen?

Alle Fragen rund um Ihren Einsatz als Wahlhelfer/in beantworten die Mitarbeiter der Wahlhelfergewinnung per E-Mail (wahlhelfer@gera.de) oder telefonisch unter 0365 838 1399.

Kontaktdaten

Wahlbüro der Stadt Gera

AnschriftKornmarkt 12
07545 Gera
E-Mailwahlhelfer@gera.de
Tel.0365 838 - 1399
Fax0365 838 - 1305

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