| Meldewesen |
Anmelden einer Wohnung (Zuzug) -gebührenfrei-
Die Anmeldung sollte innerhalb einer Woche unter Vorlage des Personalausweises
und/oder Reisepasses persönlich erfolgen. Familienangehörige oder im gleichen
Haushalt lebende Personen körnnen sich durch eine meldepflichtige Person vertreten
lassen. Bei Vertretung sollten die Dokumente der übrigen Angehörigen zur Anschriften-
änderung mit vorgelegt werden.
Ummelden einer Wohnung (Umzug) -gebührenfrei-
Die Anzeige der Ummeldung einer Wohnung (d.h. der Umzug innerhalb der Stadt Gera)
sollte innerhalb einer Woche unter Vorlage des Personalausweises persönlich erfolgen.
Familienangehörige oder im gleichen Haushalt lebende Personen körnnen sich durch
eine meldepflichtige Person vertreten lassen. Bei Vertretung sollten die Personalausweise
der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorgelegt werden.
Abmelden einer Wohnung (Wegzug) -gebührenfrei-
Die Abmeldung einer Wohnung ist bundesweit entfallen. Eine Abmeldepflicht besteht
nur noch für einen Nebenwohnsitz oder wenn Sie in das Ausland verziehen.
An-, Ab-, Ummelden einer weiteren Wohung (Nebenwohnung) -gebührenfrei-
Wohnungsstatuswechsel -gebührenfrei-
Wechsel von Haupt- zu Nebenwohnung oder umgekehrt
Widerspruch gegen die Weitergabe personenbezogener Daten
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Stadt Gera hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten gemäß §§ 29, 31 und 32 Thüringer Gesetz über das Meldewesen (Thüringer Meldegesetz - ThürMeldeG) vom 26. Oktober 2006 (GVBL für den Freistaat Thüringen Nr. 15, S. 525) zu widersprechen.
Nähere Informationen und das Formblatt finden Sie im Download "Auskunftssperre".
Den Service für das Meldewesen können Sie Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 20 und Samstag 8 bis 18 Uhr im Stadtservice H35 in der Heinrichstraße 35 in Anspruch nehmen.