| FG Personenstandsrecht - Standesamt |
Anmeldung zur Eheschließung
Seit 1998 gibt es den Begriff des „Aufgebotes" nicht mehr. Heute heißt es „Anmeldung zur Eheschließung". Das Standesamt hat weiterhin die im Personenstandsrecht verbindlich vorgeschriebene Aufgabe, die sogenannte Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.
Zuständigkeit
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden.
Wenn Sie in Gera heiraten wollen, ohne hier zu wohnen, informieren Sie hierüber Ihr „Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig; das „Anmeldestandesamt“ wird dann die Anmeldeunterlagen an uns weiterleiten.
Anmeldetermin
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen.
Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Standesamtes.
Unterlagen
Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen.
Aufgrund der Vielseitigkeit und der Variation der beizubringenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig.