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Quad-Zulassung

Einheitliche Bedingungen für das in Verkehr bringen solcher Fahrzeuge, waren lange Zeit insbesondere auf nationaler Ebene in der StVZO bzw. anderweitig (EG-Richtlinie) nicht abschließend geregelt.
Seit 1999 blieb es bei mehreren Entwürfen eines entsprechenden Merkblattes, welches zu einer Vereinheitlichung beitragen sollte. Ab 02.01.2004 ist das „Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (Quads) nach § 21 StVZO und über mögliche Ausnahmen nach § 70 StVZO“, im Verkehrsblatt (Heft 3/2004, S. 26) nunmehr verbindlich veröffentlicht!


Bei der Zulassung von so genannten Quads sind folgende zulassungsrechtliche Besonderheiten zu beachten:

► Mögliche Fahrzeugklassen
► Betriebserlaubnis oder Fahrzeugbrief / Kennzeichengröße
► Haupt- und Abgasuntersuchung / Fristen
► notwendige Fahrerlaubnisklassen / Schutzhelm
► Versicherungspflicht / Kfz-Steuer

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Downloads
Merkblatt für die Begutachtung kraftradähnlicher Vierradkraftfahrzeuge (Quads) (application/pdf 94.8 KB)
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Kfz-Zulassungsbehörde
Wiesestraße 125
07548 Gera

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Fax: 0365 838-2445
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