| Versicherungspflicht/ Kfz-Steuer |
Versicherungspflicht Es besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht für Quads. LEICHT-KFZ BIS 45KM/H benötigen ein Versicherungskennzeichen, alle anderen Fahrzeugarten einen Versicherungsnachweis (Doppelkarte) bei der Zulassung des Fahrzeuges. Kfz-Steuer Alle Fahrzeugarten mit Ausnahme von LEICHT-KFZ BIS 45KM/H unterliegen der Steuerpflicht. Auswirkungen von Tuningmaßnahmen Quads wurden für den Einsatz im Gelände entwickelt und haben in sich ein erhebliches Leistungspotential. Für die Zulassung und Nutzung im Straßenverkehr werde die Fahrzeuge durch verschiedene Umbaumaßnahmen gedrosselt. Es ist daher reizvoll und nicht immer aufwendig, das ursprüngliche Leistungspotential wieder herzustellen. Dies hätte aber erhebliche Auswirkungen. Zum einen erlischt die Betriebserlaubnis und damit automatisch die Zulassung und der Versicherungsschutz bzw. die Zulassungsfreiheit. Die in der Folge höhere Endgeschwindigkeit erfordern dann auch höhere Fahrerlaubnisklassen, deren möglicher Nichtbesitz den Straftatbestand erweitert. |