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Bauen & Stadtentwicklung
Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch

Bebauungsplan B/130/09 "Industriegebiet Cretzschwitz", 1. Änderung - 2. Entwurf

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck Ihrer Stellungnahme ist es, der Stadt Gera die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen, die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Stadt Gera den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Stadt Gera.

Die Frist für die Stellungnahme beträgt nach § 4 Abs. 2 BauGB grundsätzlich einen Monat und endet am 11. August 2023.

Die öffentliche Auslegung findet im Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera vom 10. Juli 2023 bis 11. August 2023 statt.

Bereits vorliegende umweltrelevante Informationen

Stadtplanungsamt

AnschriftAmthorstraße 11
07545 Gera
PostanschriftKornmarkt 12
07545 Gera
Barrierefreier ZugangNein
E-Mailstadtplanung.verfahren@gera.de
Tel.0365 838 - 4420
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