Serviceportal
Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Wenn zwei Personen, von denen eine*r oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet werden.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren, die Ehevoraussetzungen betreffenden, tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Bitte wenden Sie sich für die Durchführung der Trauung an das Standesamt, bei dem die Eheschließung vorgenommen werden soll.
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes.
- Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig (sowohl natürlich als auch ehegeschäftsfähig) sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
Ein Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) der Eheschließenden und ggf. der Trauzeugen.
Die Kosten für die Eheschließung sind abhängig vom Einzelfall und können variieren.
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
04.11.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt |
---|---|
Telefon | 0365 838-2540 |
Telefon | 0365 838-2541 |
Telefon | 0365 838-2542 |
Telefon | 0365 838-2543 |
Telefon | 0365 838-2546 |
Telefon | 0365 838-2547 |
Fax | 0365 838-2545 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |