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Feststellung / Wiederherstellung einer Grundstücks-/ Flurstücksgrenze
Sie benötigen eine Auskunft über den rechtlichen Verlauf Ihrer Flurstücks-/ Grundstücksgrenze? Dazu ist es notwendig, dass Sie dies bei der örtlich zuständigen Stelle z. B. in Form einer Grenzwiederherstellung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Nach der erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze durch eine sogenannte Grenzfeststellung ist eine Grenzwiederherstellung ein katastertechnischer Vorgang (Liegenschaftsvermessung) zur erneuten Wiederherstellung und ggf. Abmarkung einer Flurstücksgrenze (Grundstücksgrenze). Auf Antrag oder von Amts wegen kann dabei die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes (typischerweise mehrerer Grenzpunkte) anhand des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen und wiederhergestellt werden. Das Grenzwiederherstellungsverfahren stellt eine hoheitliche Leistung (sog. Verwaltungsakt) unter Beteiligung der Eigentümer der benachbarten Flurstücke dar und endet mit dem Grenzwiederherstellungsbescheid oder der Offenlegung (mit Widerspruchs- und Klagemöglichkeit).
Weitere Informationen zum Verfahren der Grenzwiederherstellung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden, siehe Link:
Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Bereitstellung von Vermessungsunterlagen
4. örtliche Vermessungsleistungen
5. ggf. Grenzfeststellungsvertrag
5a. Grenzniederschrift
6. Grenzwiederherstellungsbescheid oder Offenlegung
7. Übernahme der Liegenschaftsvermessung
8. ggf. Fortführungsnachweis
9. Kostenentscheidung
Grenzwiederherstellungen für z. B. private Antragsteller, kommunalen Körperschaften und Trägern der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Eine Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG erteilt werden. Hier werden auch Grenzwiederherstellungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.
Die Leistung kann nur von Personen oder Stellen mit berechtigtem Interesse (z. B. Eigentümer des betroffenen Flurstückes) oder mit sonstigem berechtigtem Interesse erfolgen.
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
-> Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
-> Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift, ggf. Kennzeichnung der erforderlichen (wiederherzustellenden) Flurstücksgrenze / Grenzpunkte
-> Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose (nicht formgebundene) Bestätigung zur Übernahme der Kosten
->Zustimmung des Eigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist
Die Kosten (Gebühren) für die Durchführung einer Grenzwiederherstellung richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.
keine
Ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung (z. B. Anzahl der wiederherzustellenden Grenzpunkte).
Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm)
Ja, da ein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.
TLBG
TLBG - R 2.2
26.08.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Katasterbereich Zeulenroda-Triebes |
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Telefon | |
Fax | 0361 574166-299 |
WWW | |
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Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |