Serviceportal
Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:Gesundheits- und Krankenpflegertechnischer Assistent in der...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- technischer Assistent in der Medizin
- Logopäde
- Hebamme
- Diätassistent
- Physiotherapeut
- Ergotherapeut
- Masseur
- medizinischer Bademeister
- Podologe
- Altenpfleger
- Alten- oder Krankenpflegehelfer
Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.
Die jeweilige Erlaubnis wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt.
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
- ärztliche Bescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart 0
- Geburts- oder Heiratsurkunde
Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720 |
---|---|
Telefon | |
WWW | |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleWeimar Atrium Bus1, 2, 3, 9 |
Parkplatz | ParkplatzTiefgarage Atrium, Parkplätze: 840 Gebühren: Ja |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |