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Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:Gesundheits- und Krankenpflegertechnischer Assistent in der...

Leistungsbeschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • technischer Assistent in der Medizin
  • Logopäde
  • Hebamme
  • Diätassistent
  • Physiotherapeut
  • Ergotherapeut
  • Masseur
  • medizinischer Bademeister
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Alten- oder Krankenpflegehelfer

Voraussetzungen:
Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Freistaat Thüringen bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Die jeweilige Erlaubnis wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erteilt.

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Der Antrag auf Erlaubniserteilung ist an keine Frist gebunden.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1356

E-Mail

kati.straesser@tlvwa.thueringen.de

WWW

Gesundheitswesen

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium,

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja