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Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung (Teil 1) Änderung Anschrift eintragen lassen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, dann müssen Sie diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisieren lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihre Wohnanschrift geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) aktualisieren lassen.
Bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland steht es dem Halter für sein zugelassenes Fahrzeug seit 01.01.2015 frei, sein bisheriges Kennzeichen zu behalten. Die Beantragung einer Zulassungsbescheinigung für den neuen Wohnort muss in jedem Fall erfolgen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung).
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
24.08.2015
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |