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Fischen und Jagen

Beschuss von Waffen nach Beschussgesetz und Beschussverordnung oder Beschuss für Böller und Modellkanonen zum sportlichen Schießen beantragen

Sie haben Waffen hergestellt, verändert oder importiert? Sie möchten Böller oder Modellkanonen zum sportlichen Schießen verwenden? Dann müssen diese vor der Verwendung geprüft und beschossen werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Waffe, die der Beschusspflicht entsprechend des Beschussgesetzes unterliegt, haben und diese beschießen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Dazu müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen dem Beschussamt vorlegen.

Um Böller oder Modellkanonen zum sportlichen Schießen verwenden zu dürfen, benötigen Sie einen gültigen Beschuss Ihres Böllers oder Ihrer Modellkanone zum sportlichen Schießen. Die Überprüfung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Ausnahme: Wenn die Modellkanone zum sportlichen Schießen nur zum Schießen mit Kugeln verwendet werden soll, ist ein einmaliger Beschuss notwendig. Wenn die Modellkanone auch zum Böllern verwendet werden soll, muss alle fünf Jahre ein Böllerbeschuss wiederholt werden.

Das Einhalten der Anforderungen gemäß Beschussverordnung wird am Beschussgestand gekennzeichnet und in einer Beschussbescheinigung (Böller) dokumentiert.

  • Der Hersteller, Importeur oder Verwender von Waffen oder von Böller und Modellkanonen zum sportlichen Schießen übermittelt dem Beschussamt alle erforderlichen Unterlagen.
  • Nach Prüfung der Voraussetzungen erfolgt die Terminvereinbarung für die Anlieferung persönlich oder per Versand sowie das weitere Vorgehen.
  • Nach Prüfung der Beschussgegenstände erfolgt die Abholung oder Versand zurück zum Antragsteller.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Böller müssen die Anforderungen des Beschussgesetzes sowie der Beschussverordnung erfüllen. Waffen und Modellkanonen zum sportlichen Schießen müssen den Anforderungen des Waffengesetzes, des Beschussgesetzes und der Beschussverordnung erfüllen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Formblätter für die Beantragung des Beschusses.

Waffen mit Beschusspflicht (gemäß § 3 BeschG):

  • Für hergestellte beziehungsweise veränderte Waffen benötigen Sie den Nachweis der Waffenherstellungslizenz.
  • Für importierte Waffen ist eine Waffenhandelslizenz oder eine Importgenehmigung erforderlich.
  • Für einen freiwilligen Beschuss wird ein Bedürfnisnachweis (zum Beispiel Jagdschein) und die Waffenbesitzkarte (WBK) benötigt.
  • Beschussantrag (nach § 7 BeschussV)

Böller oder Modellkanonen zum sportlichen Schießen:

  • vollständig ausgefüllter Beschussantrag für Böller oder Modellkanonen zum sportlichen Schießen mit Unterschrift des Antragstellers
  • Skizze mit allen wichtigen Maßen beim Erstbeschuss von Böller oder Modellkanonen zum sportlichen Schießen
  • Bauartbedingt ist in selten Fällen eine Waffenherstellungslizenz erforderlich (zum Beispiel Modellkanone zum sportlichen Schießen mit Perkussionszündung).

Der Böllerbeschuss von Modellkanonen zum sportlichen Schießen und Böllern muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Waffen, die einer Beschusspflicht nach Beschussgesetz unterliegen, müssen vor der Verbringung in den Gültigkeitsbereich dieses Gesetzes einem Beschuss beziehungsweise einer Überprüfung unterzogen werden.

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags kann nicht pauschalisiert werden, da diese von einer Vielzahl von Faktoren abhängt. Bei Rückfragen zur Bearbeitungsdauer melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Beschussamt.

  • Widerspruch 
  • gegebenenfalls im Anschluss verwaltungsgerichtliche Klage

Bitte beachten Sie das Formblatt zur Anlieferung von Böller und Modellkanonen zum sportlichen Schießen (Seite 2 des Beschussantrags für Böller und Modellkanonen zum sportlichen Schießen).

Achten Sie zudem bitte darauf, dass die Nachweise für die Waffen mit Beschusspflicht dem Beschussamt vor Anlieferung der Waffen per E-Mail zu übermitteln sind. Der Beschussantrag kann mit Einlieferung der Waffen übermittelt werden.

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

09.07.2025

Zuständige Stellen

Tennstedter Str. 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Beschussamt Suhl
Tennstedter Str. 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3819000

E-Mail

beschussamt@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

An der Hasel 2 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Beschussamt Suhl
An der Hasel 2
98527 Suhl

Telefon

0361 57-3819000

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beschussamt@tlv.thueringen.de

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Beschussantrag für Böller und Modellkanonen zum sportlichen Schießen

Beschussantrag Waffen