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Fahrzeugbesitz

Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren (Kraftfahrzeug Stilllegung)

Hier erhalten Sie Informationen zur Stilllegung Ihres Kraftfahrzeuges im Online-Verfahren.

Leistungsbeschreibung

Ab dem 01. Januar 2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu bietet die zuständige Stelle einen Onlineverfahrensweg an.

Die Zuständigkeit liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Voraussetzungen

  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
    • Diese Plaketten werden erst ab 01. Januar 2015 im Rahmen der Neu- oder Wiederzulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
    • Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online außer Betrieb gesetzt werden
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren
    • den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
    • ein Kartenlesegerät
    • eine stabile Internetverbindung

  • "neue" Zulassungsbescheinigung I
  • elektronischen Personalausweis der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • ein Kartenlesegerät
  • Stempelplakette mit verdeckten Sicherheitscode

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Lassen Sie sich Ihre Kennzeichen reservieren, wenn eine Wiederinbetriebnahme beabsichtigt ist. Eine Reservierung Ihres Kennzeichens ist bis zu 12 Monaten möglich.

Die Zulassungsbehörde informiert auf elektronischem oder schriftlichen Weg über die Außerbetriebsetzung. Es gilt das Datum der abschließenden Bearbeitung.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

24.08.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

E-Mail: kfz-zulassung@gera.de