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Kraftfahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen beantragen

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung a...

Leistungsbeschreibung

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen für alle kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen eine Onlinevormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Verfahrensablauf Onlinevormerkung:

Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vorlegen. Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.

Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die Zulassungsstelle vorbehalten.  

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

keine

Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Reservierungsportal. Die Gebühr zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Die Reservierungsdauer legt die zuständige Zulassungsbehörde fest. Bitte beachten Sie die Ablauffristen auf der Bestätigung der Reservierung.

keine

Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf  - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern bzw Folien.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

07.03.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

E-Mail: kfz-zulassung@gera.de