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Fahrzeugbesitz

Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen

Wenn Sie als schwerbehinderte Person Halter eines Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Schwerbehinderte Personen, die Halter eines auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind , können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.

Bei den Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen unterscheidet man zwischen der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung:

  • Wenn Sie eine Steuerbefreiung erhalten, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.
  • Erhalten Sie eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.

Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.

Sind Sie schwerbehindert und noch minderjährig, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.

Führen Sie als schwerbehinderter Mensch Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.

Ihren Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen reichen Sie schriftlich direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt ein oder geben Sie diesen bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle ab.

Antrag bei der Zulassungsbehörde:

  • Lassen Sie sich bei der Zulassungsbehörde das Antragsformular 3809 „Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)“ geben.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. Sie können das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt bei Zulassungsbehörde abgeben.
  • Das Hauptzollamt prüft anschließend Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Antrag beim Hauptzollamt

  • Das Antragsformular können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen und ausdrucken.
  • Als schwerbehinderte Person verwenden Sie den „Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)“, Formular 3809.
  • Schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt. oder geben Sie diese bei einer der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen in ihrer Nähe ab.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Ein Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen können Sie direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle stellen.

Das für Sie zuständige Hauptzollamt und die Kontaktstellen des Zolls für ihren Kraftfahrzeugsteuersachverhalt finden Sie über die Dienststellensuche auf der Internetseite der Zollverwaltung.

Einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung können stellen:

  • Schwerbehinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der Sie ausweist als
    • hilflos,
    • blind oder
    • außergewöhnlich gehbehindert
    • gehbehindert
    • gehörlos.
    • Weitere Voraussetzungen:
  • Sie können eine vollständige Steuerbefreiung erhalten, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
    • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
    • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
    • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Sie können eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen ist und mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:
    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit
  • Für die Steuerermäßigung um 50 Prozent müssen Sie zusätzlich auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet haben. Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis darf also keine entsprechende Wertmarke enthalten.
  • Wenn Ihnen als schwerbehinderte Person die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31. Mai 1979 erlassen war, können Sie beim Vorliegen der nachfolgenden Merkmale beziehungsweise Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten:
    • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
    • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
    • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung).

Hinweise:
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitteilen.

Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für einen Monat.

Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug

  • zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck),
  • zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder
  • durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung stehen.

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:
    • Kopie vom Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • zusätzlich eine wirksame Vollmacht

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Die Ausstellung eines Beiblattes zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung / -befreiung ist kostenlos.

Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.

Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich mitteilen wenn:

  • die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen,
  • Ihr steuerbegünstigtes Kraftfahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 4 Wochen.

  • Einspruch
  • Klage, vor dem Finanzgericht in der Regel nach dem Einspruchsverfahren

  • Formulare: Ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung

Telefon

0365 8383508

Fax

0365 8383515

E-Mail

schwerbehindertenfeststellung@gera.de

E-Mail

sinnesbehindertengeld@gera.de

WWW

Abteilung Versorgung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht