Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Eine geschiedene oder verwitwete Frau / ein geschiedener oder verwitweter Mann kann ihren / seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen.
Rechtsgrundlagen:
§ 1355 Absatz 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 41 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
Erforderliche Unterlagen:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des anderen Ehegatten
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühr: 25,00 EUR
Zuständig: Standesamt Gera
Markt 6
07545 Gera
Fon: (0365) 838 2540-2543, 2546 & 2547
Fax: (0365) 8 38 25 45
e-mail: standesamt@gera.de
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