Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
Die allein sorgeberechtigte Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen.
Hinweis:
Antragstellung durch die Mutter.
Ab dem 5. Lebensjahr muss das Kind einwilligen und es bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes.
Ab 14 Jahren muss das Kind selbst die Namenserteilung erklären. Der Vater muss einwilligen.
Rechtsgrundlagen:
§ 1617 a Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der alleinigen Sorge
- Personalausweise oder Reisepässe
Gebühr: 25,00 EUR
Zuständig: Standesamt Gera
Markt 6
07545 Gera
Fon: (0365) 838 2540-2543, 2546 & 2547
Fax: (0365) 8 38 25 45
e-mail: standesamt@gera.de
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