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    Postanschrift / postal address
    Stadtverwaltung Gera
    Ausländerbehörde
    Kornmarkt 12
    07545 Gera

    Besucheradresse / visitor address
    Stadtverwaltung Gera
    Ausländerbehörde
    Heinrichstraße 35
    07545 Gera

    Fon: (0365) 8 38 25 39
    Fax: (0365) 8 38 25 35


    Öffnungszeiten
    opening Hours

    vorübergehend eingeschränkte Öffnungszeiten ab 06.03.2023 /temporarily restricted opening hours


    Dienstag
    09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag
    14:00 - 17:00 Uhr

    Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Sie erreichen uns / you will reach us:
    mit der Straßenbahn
    Linie 1, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
    Linie 3, Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße
    oder mit dem Bus
    Zentrale Umsteigestelle Heinrichstraße

Ausländerbehörde

DIE AUSLÄNDERBEHÖRDE INFORMIERT Stand 03.03.2023

++++++++ Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit ab sofort hier ONLINE möglich ++++++++

Eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine für die Ausländerbehörde können Sie hier online anfragen. Gerne können Sie uns auch eine Mail an auslaenderwesen@gera.de unter Angabe Ihres Anliegens, Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse senden oder Sie rufen uns unter der Servicenummer 0365 838 2539 an. Wir werden versuchen, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu erfassen und zu bearbeiten. Mehrmalige Nachfragen sind nicht erforderlich.

Der Servicepoint der Ausländerbehörde ist ab Montag, den 6. März 2023 bis auf Weiteres dienstags 9-12 Uhr sowie dienstags und donnerstags 14-17 Uhr geöffnet.
Folgende Anliegen können Sie am Servicepoint erledigen:

  • Terminvereinbarung

  • Abholung von Dokumenten


  • Fragen zu laufenden Antragsverfahren oder grundlegende ausländerrechtliche Fragen können am Servicepoint NICHT beantwortet werden. Bitte schreiben Sie uns dazu eine Mail an auslaenderwesen@gera.de unter Angabe Ihres Anliegens, Ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Ihrer Adresse.

    Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

    Aktuelle Informationen zum CHANCEN - AUFENTHALTSRECHT

    Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist in Kraft getreten. Demnach sollen langjährig geduldete Personen unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in dieser Zeit die erforderlichen Nachweise für ein Bleiberecht in Deutschland (wie die Sicherung des Lebensunterhaltes, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis) zu erbringen.

    Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts haben wir HIER für Sie zusammengefasst.

    Informationen zum Bleiberecht nach Ablauf des 18 Monate Chancen-Aufenthalts
    (§§ 25a und 25b AufenthG) haben wir HIER für Sie zusammengefasst.

    Bitte beachten Sie auch die Informationen auf folgenden Seiten.

    Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete


    HINWEISE FÜR UKRAINISCHE STAATSANGEHÖRIGEStand 06.05.2022

    Ukrainische Staatsangehörige können sich grundsätzlich 90 Tage visumfrei in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Eine gesonderte Erlaubnis ist für diesen Zeitraum nicht notwendig.

    Für einen darüber hinaus gehenden Aufenthalt ist die Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde notwendig. Diesen beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ablauf der 90 Tage schriftlich (Stadtverwaltung Gera, Ausländerbehörde, Kornmarkt 12, 07545 Gera) unter Beilegung folgender Unterlagen:

    ++++++++ Beantragung eines Aufenthaltstitels ab sofort hier ONLINE möglich ++++++++

    ­
  • ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,

  • ­
  • Passkopie mit Einreisestempel- bzw. gültiges Personaldokument,

  • biometrisches Passfoto,

  • soweit vorhanden ausländische Personenstandsurkunden (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil) nebst Übersetzung in die deutsche Sprache (eine Nachreichung ist nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde möglich).

  • für minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr zusätzlich:
  • eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, wenn nicht alle Sorgeberechtigen mit zum Termin vor Ort sind.


  • Die Ausländerbehörde wird nach der Entscheidung Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Stadt Gera Voraussetzung und Basis für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist. Bitte melden Sie sich daher zunächst im Sozialamt, Abteilung Asyl, Gagarinstraße 99-101 (Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr – 16 Uhr und Freitag 8.30 Uhr bis 13 Uhr). Hier können Sie auch vorsprechen, wenn Sie Versorgungs- oder Unterbringungsbedarf haben.

    Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen auf folgenden Seiten. Diese sind verfügbar in Deutsch, Ukrainisch und Russisch:

    BAMF: Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland




    Ausländerrechtliche Fragen und Antworten

    Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten
    Wenn Sie in Gera gemeldet sind, bitten wir Sie uns Ihre vollständigen und unterschriebenen Anträge und Unterlagen zur Beantragung/Ersterteilung oder Verlängerung von Aufenthalten auf dem Postweg zu senden. Entsprechende Antragsformulare finden Sie links unter Downloads. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie ein biometrisches Foto einreichen. Wir haben Ihnen hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen zusammengestellt, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Emailadresse oder Telefonnummer mit. Bitte achten Sie darauf, mindestens 6 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels selbständig einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Durch die Ausländerbehörde erfolgt keine Erinnerung.
    ++++++Die Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit ist ab sofort hier auch ONLINE möglich.++++++

    Ich habe eine E-Mail an die Ausländerbehörde versandt aber noch keine Antwort erhalten?
    Die Beantwortung Ihrer E-Mailanfrage durch die Ausländerbehörde kann sich bis zu 14 Tagen verzögern. Ihnen entstehen dadurch keine aufenthaltsrechtlichen Nachteile.

    Welche Informationen muss ich zwingend in einer E-Mail an die Ausländerbehörde nennen?
    Um Ihre E-Mail bearbeiten zu können, benötigen wir zwingend Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse in Gera. Für eine telefonische Rücksprache können Sie auch Ihre Telefonnummer mitteilen.

    Mein Aufenthaltstitel/ nationales Visum („D-Visum“) läuft ab. Was nun?
    Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und/oder vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in der Ausländerbehörde. Sollte die Ausländerbehörde Corona bedingt geschlossen sein, senden wir Ihnen eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt zu. Diese gilt bis zur Wiedereröffnung der Ausländerbehörde für den Publikumsverkehr beziehungsweise bis zu Ihrem neuen Termin.

    Ihr Aufenthaltstitel/ nationales Visum („D-Visum“) läuft in den nächsten zwei Tagen ab und Sie haben noch keine Bescheinigung erhalten?
    Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich per E-Mail unter auslaenderwesen@gera.de.

    Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen?
    Sobald Sie von der Bundesdruckerei über die Fertigstellung Ihrer Dokumente mit einem PIN- Brief informiert wurden, liegt Ihr Dokument am Servicepoint der Ausländerbehörde zur Abholung bereit. Eine Terminvereinbarung ist b.a.W. nicht notwendig. Der Servicepoint ist aktuell dienstags 9-12 Uhr sowie dienstags und donnerstags 14-17 Uhr geöffnet.

    Sie haben einen neuen Arbeitgeber?
    Übersenden Sie uns folgende Unterlagen per Post oder E-Mail an auslaenderwesen@gera.de:

  • Kopie des Aufenthaltstitels mit Zusatzblatt

  • Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation in Deutschland

  • Kopie des Arbeitsvertrages

  • Kopie des Reisepasses

  • Kündigung des alten Arbeitgebers


  • Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), ausländischen Ausweis oder meine Duldung verloren. Was nun?
    Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter auslaenderwesen@gera.de. Wenn Sie den Verlust bereits bei der Polizei gemeldet haben, übersenden Sie das Dokument mit Ihrer E-Mail. Sie erhalten dann von uns eine Verlustanzeige. Über den genauen Ablauf informieren wir Sie per E-Mail.

    Informationen für Personen mit Gestattung oder Duldung
    Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung unterliegen einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Vor Aufnahme einer Beschäftigung muss deshalb eine entsprechende Erlaubnis von der Ausländerbehörde erteilt werden.

    Bei Personen mit Aufenthaltsgestattung wird die Beschäftigungserlaubnis befristet für die Dauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, längstens bis zum Erlöschen der Aufenthaltsgestattung.

    Bei Personen mit Duldung wird die Beschäftigungserlaubnis längstens für Dauer der aktuellen Duldung erteilt. Diese wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Verlängerung der Duldung entsprechend verlängert.


    Sonstiges
    In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon 0365/838-2539 oder senden Sie eine E-Mail an auslaenderwesen@gera.de.