Schutzgebiete
Die dauerhafte Sicherung von Natur und Landschaft kann z. B. erreicht werden durch die Ausweisung bestimmter Teile von Natur und Landschaft nach genau definierten Schutzgebietskategorien, zum Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal, geschützter Landschaftsbestandteil).
Die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft erfolgt durch Erklärung, meist in einer Rechtsverordnung. Die Erklärung bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote, und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Zur Unterschutzstellung wird ein verwaltungsrechtliches Verfahren durchgeführt, bei dem u. a. Verbände und betroffene Nutzer/Grundeigentümer anzuhören sind.
Nachfolgend genannte Schutzgebietskategorien sind im Stadtgebiet der Otto-Dix-Stadt Gera vertreten:
- NATURA 2000-Gebiete
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Geschützte Landschaftsbestandteile
- Naturdenkmale
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