Die Baumschutzsatzung der Stadt Gera
Die
Baumschutzsatzung der Stadt Gera stellt den Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne ab einem Stammumfang von 50 cm unter Schutz, dendrologische Besonderheiten sind bereits ab einem Stammumfang von 30 cm geschützt.
Die Beseitigung geschützter Bäume einschließlich der Beeinträchtigung ihrer natürlichen Lebensfunktionen ist grundsätzlich verboten. Die Ausnahme oder Befreiung von den Schutzgeboten bedarf im Einzelfall der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde, die schriftlich zu beantragen ist.
Das entsprechende Antragsformular können Sie auf dieser Seite links im Download- Bereich herunterladen.
Wird eine Ausnahme oder Befreiung vom Baumschutz erteilt, dann wird die Fällgenehmigung im Allgemeinen mit der Auflage zur Durchführung angemessener Ersatzpflanzungen verbunden. Wer dazu aus tatsächlichen Gründen (z. B. Platzmangel auf dem Grundstück) nicht in der Lage ist, hat die Möglichkeit, diese finanziell abzulösen. Die Zahlung wird auf einem zweckgebundenen Verwahrkonto vereinnahmt, von dem die Stadt selbst Baumpflanzungen auf öffentlichen Grundstücken durchführt.
Was zu beachten ist, wenn man selbst Bäume pflanzen möchte oder wie man fachlich korrekt mit Bäumen bei Baumaßnahmen umgeht, finden Sie in unserem Informationsblatt „Rund um den Baum“.
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