Schul- und Kindertagesstättenausflüge
Welche Kosten werden bei „Ein- und mehrtägigen Ausflüge der Schule/ Kindertageseinrichtung“ übernommen?
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle ein- und mehrtägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben oder freiwillige Kosten während des Ausflugs werden nicht übernommen.
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