Sportförderung

Finanzielle Zuschüsse der Stadt Gera können nach Maßgabe des jährlichen kommunalen Haushaltes und auf der Grundlage der aktuellen Sportförderrichtlinie gewährt werden.
Die kommunale Sportförderung der Stadt Gera richtet sich grundsätzlich an Geraer Sportvereine sowie den Stadtsportbund Gera e.V.

Zusätzlich gefördert werden:
- Übungsleiter, Erstlizenzen, Jugendleiter und Vereinsmanager
- Sportveranstaltungen (regional und international bedeutsam)
- Talente (Nachwuchsbereich)
- Fahrtkosten (ab einer Entfernung von 100km)
- Sportgeräte (ab einem Einzelwert von 500,00 €)
Siehe dazu auch:
Sportförderrichtlinie der Stadt Gera unter Downloads