Schiedsstellen der Stadt Gera
Leistungen der Schiedsstellen für die Bürger
- Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen
> Beleidigung
> Hausfriedensbruch
> leichter und fahrlässiger Körperverletzung
> Bedrohung
> Sachbeschädigung
> Verletzung des Briefgeheimnisses
Bei diesen Delikten muss ein Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden.
- Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten
> bei vermögensrechtlichen Ansprüchen
> Schadensersatz, Schmerzensgeld
> Beachtung der Hausordnung
> nachbarrechtliche Streitigkeiten
> Mietrechtliche Streitigkeiten (die nicht in Verträge eingreifen) zwischen Mietern bzw. Mieter und Vermieter außer Räumung einer Wohnung oder Mieterhöhungen
Vorteile einer Schlichtungsverhandlung
- Verfahren
> einfach und kostengünstig
> unbürokratische Vermittlung
> keine Prozesskosten
> geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
> bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel
> bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage
Antragstellung und Kontakte
- Antrag stellen:
> schriftlich über Stadtverwaltung Gera, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera
> mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden zu Protokoll
- Kontakte über:
> Stadtverwaltung Gera, Schiedsstellen, Kornmarkt 12, 07545 Gera, im Rathaus (Raum 239), Kornmarkt 12, Tel. 0365 838-1356 oder Fax 0365 838-1305
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