1. Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Allgemeine Hinweise:Erschließungsbeiträge werden von den Gemeinden für die erstmalige Herstellung einer Anlage (Straße) erhoben.
Die Pflicht zur Erhebung dieser Beiträge ist vom Bundesgesetzgeber vorgegeben.
Rechtsgrundlagen für die Beitragserhebung sind das Baugesetzbuch und die Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Gera.
Generell werden diese Beiträge für Anlagen erhoben, welche z. B. von der Stadt Gera in Bebauungsplangebieten hergestellt werden ( wie z. B. im Wohngebiet Gera Bieblach-Ost „Am Trebnitzer Kreuz“)
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