Abteilung Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit und Abfall
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf die Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Um-welteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden.
Chemikaliensicherheit
Chemikalien kommen vielseitig zum Einsatz– sowohl im Berufsleben als auch im Alltag. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen Wirtschaftsakteure, die Chemikalien und Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellen, zahlreiche Anforderungen und Regelungen im Hinblick auf darin enthaltene gefährliche Stoffe beachten.
Die Arbeit der Unteren Chemikaliensicherheitsbehörde zielt darauf ab, das Inverkehrbringen und die Verbreitung von nicht konformen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu unterbinden, um Risiken für Verbraucher und Umwelt zu minimieren. Soweit von nicht konformen Chemikalien oder Erzeugnissen eine potenzielle Gefährdung ausgeht, ergreift die Behörde geeignete Maßnahmen, zum Beispiel Rücknahme aus dem Handel oder Rückruf, zur Beseitigung der Gefährdung.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallbehörde berät Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen sowie Selbstständige und Privatpersonen bei allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und der ordnungsgemäßen, schadlosen Abfallentsorgung.
Dabei sind die Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sicherzustellen.
Abfälle müssen dabei in erster Linie vermieden und ansonsten verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Insbesondere für die gewerbliche Wirtschaft, aber letztendlich für jeden Bürger als „Abfallerzeuger“ resultieren daraus vielfältige Anforderungen an das „Wie“ des Umgangs mit Abfällen, die einer umfangreichen behördlichen Überwachung unterliegen.
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