Öffentliche Auslegungen nach § 3 Baugesetzbuch
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann Gelegenheit, Anregungen zum ausgelegten Planverfahren (Bebauungsplan, ...) mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Für jedermann wird die Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bitte beachten Sie bei Auslegungen die Vorankündigung im Amtsblatt der Stadt Gera!
Ort:
in den jeweils zuständigen Ämtern
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