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Facebook Auftritt der Stadt Gera

Internat der Stadt Gera








Das Internat im Stadtteil Bieblach-Ost Die Stadt Gera bietet für Schüler und Auszubildende, die eine Geraer berufsbildende Schule besuchen, für Schüler der Spezialklassen für Musik am Goethe-Gymnasium/Rutheneum seit 1608 sowie DHGE-Studenten und Gästen in der Maler-Fischer-Str. 2, im Stadtteil Bieblach-Ost Internatsplätze an. Das Haus liegt in einer ruhigen Umgebung am Rande der bevölkerungsmäßig drittgrößten Stadt Thüringens und dennoch nur ca. 15 Minuten mit der Straßenbahn von der Stadtmitte entfernt.

Das Haus wurde 1988/89 erbaut. In Zweibettzimmern, in die eine Nasszelle mit Waschbecken und Toilette integriert ist, stehen 132 Plätze zur Verfügung. Auf jeder Etage gibt es einen zentralen Duschraum, eine Gemeinschaftsküche und einen Fernseh- bzw. Klubraum. Herde, Mikrowellen, Toaster, Allesschneider und Wasserkocher stehen zur Verfügung. Eine zentrale Essenversorgung wird nicht angeboten. Einkaufsmöglichkeiten sind in näherer Umgebung vorhanden. In jedem Zimmer steht für die Bewohner ein Kühlschrank bereit. Mitzubringen sind die Dinge des persönlichen Bedarfs, komplette Bettwäsche und ein Passbild. WLAN ist im kompletten Haus verfügbar.

Im Gebäude sind die Internatsleitung sowie fünf pädagogische Fachkräfte tätig. Eine Betreuung, vor allem der minderjährigen Bewohner, ist von Sonntag 18:00 Uhr bis Freitag 9:00 bzw. 15:00 Uhr, ebenfalls in den Nachtstunden, gewährleistet.

Zur individuellen Freizeitgestaltung stehen Fitness- und Freizeiträume im Objekt zur Verfügung. Zentral wird eine Sporthallenzeit in der benachbarten Schulsporthalle kostenfrei angeboten. Zum Entspannen laden im Außengelände ein kleiner Teich, ein Kleinsportfeld und ein Grillplatz mit dazugehörigem Gartenkamin ein. Öffentliche Parkplätze sind außerhalb des Internatsgeländes nur in geringer Zahl vorhanden. Diese unterliegen der Straßenverkehrsordnung und können nicht über die Internatsleitung angemietet werden.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Anspruch auf einen Internatsplatz und die Höhe der Gebühren regeln zwei unterschiedliche Satzungen und die Hausordnung. Die erforderlichen Anträge und Satzungen, die Hausordnung sowie die Informationen zu Gebühren und Kosten erhalten Sie im Downloadbereich.