Haushaltsplan 2013 der Stadt Gera
Haushaltssatzung der Stadt Gera für das Haushaltsjahr 2013
I. Veröffentlichung
Auf Grund des § 6 Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik (ThürKDG) hat der Stadtrat am 4. Juli 2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
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1. im Ergebnisplan |
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der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
222.262.570 EUR |
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der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf |
229.226.170 EUR |
Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen |
- 6.963.600 EUR |
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der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
1.600 EUR |
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der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen |
0 EUR |
Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen |
1.600 EUR |
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das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor Veränderung der Rücklagen auf |
- 6.962.000 EUR |
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die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf |
0 EUR |
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die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf |
0 EUR |
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die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf |
0 EUR |
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die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf |
0 EUR |
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die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf |
0 EUR |
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die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf |
47.640 EUR |
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das Jahresergebnis auf |
- 6.914.360 EUR |
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2. im Finanzplan |
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der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf |
208.510.400 EUR |
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der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf |
209.512.130 EUR |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-1.001.730 EUR |
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der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf |
1.600 EUR |
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der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf |
1.000 EUR |
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen |
600 EUR |
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Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen |
-1.001.130 EUR |
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
10.573.180 EUR |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
15.649.550 EUR |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
- 5.076.370 EUR |
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
20.671.290 EUR |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
14.593.790 EUR |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
6.077.500 EUR |
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf |
427.570 EUR |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf |
427.570 EUR |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln |
0 EUR |
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf |
240.184.040 EUR |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf |
240.184.040 EUR |
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr |
0 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite
Investitionskredite werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
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4.308.480 EUR |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
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0 EUR |
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf |
49.500.000 EUR |
§ 5
Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen
a) Investitionskredite
Investitionskredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden nicht festgesetzt.
b) Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden nicht festgesetzt.
c) Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt für
- Eigenbetrieb Kultur- und Veranstaltungsmanagement auf 505.985 EUR
- Eigenbetrieb Geraer Stadtgrün, Forsten und Friedhöfe auf 365.000 EUR
§ 6
Abgabensätze der Gemeinde und der Sondervermögen mit Sonderrechnung
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 320 v. H.
- Grundsteuer B 490 v. H.
b) Gewerbesteuer 450 v. H.
§ 7
Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1.160,86 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsvorvorjahres beträgt - EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12. des Haushaltsvorjahres ca. 360.000.000 EUR
31.12. des Haushaltsjahres ca. 353.000.000 EUR
§ 9
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
1. Mit Beschluss vom 4. Juli 2013, Beschlussvorlage Nr. 100/2012 1. Ergänzung, hat der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, konsolidiertem Ergebnis- und Finanzplan, Stellen- und Teilplänen sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.
2.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt
hat mit Schreiben vom 2. August 2013,
AZ 240.3-1512-004/13-G gemäß §§ 4 Abs. 3, 8, 16 Abs. 2 Ziffer 1 ThürKDG sowie §
118 Abs. 2 ThürKO
a. die in der Haushaltssatzung getroffene Festsetzung, den in § 4 der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 festgesetzten Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 49.500.000 EUR genehmigt.
b. die in der Beschlussvorlage Nr. 100/2012 1. Ergänzung Punkt 3 beschlossenen Eckwerte zur Haushaltssicherung genehmigt.
III. Öffentliche Bekanntmachung
Der Haushaltsplan 2013 liegt in der Zeit vom
19.08.2013 – 02.09.2013
im StadtService H 35, Heinrichstraße 35, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Der Haushaltsplan 2013 der Stadt Gera inkl. Haushaltssicherungskonzept ist außerdem im Internet unter www.gera.de abrufbar. Die Unterlagen stehen bis zur Auslegung des Jahresabschlusses 2013 zur Einsichtnahme über das Internet zur Verfügung.
Dr. Viola Hahn
Oberbürgermeisterin
Gera, den 14. August 2013