Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Bei der Antragstellung auf einen Ersatzführerscheins wird für die Übergangszeit, bis der Führerschein von der Bundesdruckerei gefertigt worden ist, ein vorläufiger Fahrausweis ausgestellt.Vorzulegende Unterlagen bei der Antragsstellung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis der im Besitz befindlichen Fahrerlaubnisklassen
(mögliche Nachweise in Abstimmung mit der Fahrerlaubnisbehörde)
- bei Diebstahl die Anzeige bei der Polizei
- bei Verlust die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung in der Behörde
- biometriefähiges Lichtbild analog dem Reisepass
(weitere Informationen auf den Seiten der Bundesdruckerei - siehe externen Link)