- Sachbearbeitung erfolgt grundsätzlich unter dem Familien-/Nachnamen des minderjährigen Kindes bzw. jungen Volljährigen (siehe unten)
- jeweils
auf Antrag des Elternteils, in dessen Obhut (im Regelfall Aufenthalt im Haushalt) sich das minderjährige Kind befindet
Wo finden Sie uns?
Zimmer 418 bis 420
Wie erreichen Sie uns?
Fon: (0365) 838
-3462 (Beurkundung, Auskunft Sorgeregister, Negativbescheinigung)
-3463 (Buchstaben A, B, C, D, E, F, G, I, J)
-3464 (Buchstaben H, K, L, N)
-3465 (Buchstaben M, P, O, Q; Beurkundung, Auskunft Sorgeregister, Negativbescheinigung)
-3466 (Buchstaben R, S, T, U, V, W, X, Y, Z)
Mail:
beistandschaften@gera.de (Versendung erfolgt grundsätzlich unverschlüsselt!)
Gesetzliche Grundlagen/ Richt- bzw. Leitlinien:
- SGB VIII
- BGB
- FamFG
-
Düsseldorfer Tabelle
-
Unterhaltsrechtliche Leitlinien
des Thüringer Oberlandesgerichts
Aufgaben/Bereiche:
- Ausstellung des Nachweises über die Alleinsorge (sog. Negativbescheinigung;
hier geht’s zum Antrag)
- Auskünfte aus dem Sorgeregister an Berechtigte
und
- Feststellung/Anfechtung der Vaterschaft und/oder
- Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches in Form einer:
1.
Beratung/Unterstützung (keine Tätigkeit nach außen ggü. Dritten)
a. Minderjähriger, vertreten durch den betreuenden Elternteil
b. junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
2. Beistandschaft (gesetzliche Vertretung ggü. Dritten wie bspw. dem potenziellen Vater, Unterhaltsverpflichteten und Gerichten)
(hier geht’s zum Antrag)
a. ausschließlich Minderjähriger
3. Beurkundung (ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache) von
a. (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennungen (auch Zustimmungserklärungen)
b. (vorgeburtliche) Sorgerechtserklärungen
c. Unterhaltsansprüchen (freiwillige Beurkundung des dem minderjährigen Kind zustehenden Unterhaltsanspruchs; kein gerichtl. Verfahren)
Hierzu sind jeweils vorab Unterlagen/Angaben zur Vorbereitung der Urkunden einzureichen/zu machen (hier geht’s zur „Checkliste Unterlagen Beurkundung“)
Außerdem:
4. Tätigwerden ohne Antrag (kann auch von keinem Elternteil gestellt werden), sondern kraft Gesetzes über Anordnung durch das Gericht in Form Ergänzungspflegschaft (Vertretung des Kindes durch die Eltern nicht möglich, z.B. bei Vaterschaftsanfechtung und Unterhaltsfragen bei Führung eines Wechselmodells)
5. Zusätzliche Information:
Mindestunterhalt (Zahlbeträge) für minderjährige Kinder ab 1. Januar 2020
1. Altersstufe 369,00 EUR - hälftiges Kindergeld (zurzeit 102,00 EUR) = 267,00 EUR
2. Altersstufe 424,00 EUR - hälftiges Kindergeld (zurzeit 102,00 EUR) = 322,00 EUR
3. Altersstufe 497,00 EUR - hälftiges Kindergeld (zurzeit 102,00 EUR) = 395,00 EUR