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    Sozialamt
    Gagarinstraße 99-101
    07545 Gera
    Ansprechpartner:
    Fon: (0365) 8 38 31 80, 31 82
    Fax: (0365) 8 38 31 75

    Verkehrsmittel: Stadtbahnlinie 3


    Öffnungszeiten
    Termine nach Vereinbarung

Elterngeld-/Elterngeld Plus


Das Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich an der Höhe des wegfallenden Erwerbseinkommens und soll der Familie in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt einen finanziellen Schonraum ermöglichen, um sich in das Familienleben einzufinden.

Voraussetzungen:

Elterngeld kann beantragen, wer:

• seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
• mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
• nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit
   (max. 30 Wochenstunden) ausübt
• im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes
   Einkommen nicht über 250.000,00 EUR hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze
   bei 500.000,00 EUR.

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

Elterngeld kann nur für volle Lebensmonate des Kindes beantragt werden:
• für mindestens 2 Monate pro Elternteil
• für maximal 12 Monate pro Elternteil
• für maximal 14 Monate für beide Elternteile zusammen (bei Vorliegen einer
  Einkommensminderung) oder für Alleinerziehende unter bestimmten
  Voraussetzungen

Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat. Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann ohne Begründung geändert werden.
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie nach Geburt in der Klinik / im Geburtshaus etc. oder als Download unter (-> Links Extern).

Hinweise zur Berechnung von Elterngeld:

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem Elternteil in den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist zur Verfügung stand.
Es ersetzt 65 % bzw. 67 % des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Für Geringverdiener gibt es eine höhere Ersatzrate. Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300,00 EUR und maximal 1.800,00 EUR.

Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens

• Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Pflichtbeiträge zur
  Sozialversicherung werden pauschal vom Steuerbrutto abgezogen
• außerdem erfolgt ein Pauschalabzug von 83,33 EUR für den
  Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12 von 1000,00 EUR)
• sonstige Bezüge, sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen
  berücksichtigt

Geschwisterbonus

Den Geschwisterbonus erhält man zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange 1 älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben. Der Bonus beträgt 10% des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75,00 EUR. Bitte reichen Sie einen aktuellen Kinder-geldnachweis in Kopie ein.
Bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch auf Elterngeld je Kind. Das Elterngeld erhöht sich um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind.

Rechtsgrundlagen

• Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (-> Links Extern)

Elterngeld Plus

• Für eine Beratung zum Elterngeld Plus stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen
  gern zur Verfügung.
• Für weitere Informationen können Sie die Informationsquellen nutzen, die
  unter -> Links Extern beispielsweise zum Bundesministerium für
  Familie, Senioren,Frauen und Jugend verweisen.



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