Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein
Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im
Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
führt, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Fahrerlaubnisbehörde, wenn in
diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Vorzulegende Unterlagen bei der Antragsstellung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Kartenführerschein
- Führungszeugnis Belegart 0 (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung / Zeugnis eines Arztes / Augenarztes über das Sehvermögen
- Zeugnis / Gutachten über die
Eignung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV mit besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr.
2 FeV
Für Taxen und Mietwagen zusätzlich:
- ggf. Nachweis der erforderlichen
Ortskenntnisse
Für Krankenkraftwagen zusätzlich:
- Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse