Fundbüro
Entgegennahme - Aufbewahrung - Ausgabe von Fundsachen
Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Stadt Gera gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular "Verlustanzeige" steht in der linken Serviceleiste zur Verfügung. Sofern sich ein Finder einer Fundsache, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, bei uns gemeldet hat, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Sollten Sie eine verlorene Sache auf dem Gebiet der Stadt Gera finden und an sich nehmen, müssen Sie diese dem Fundbüro der Stadt Gera melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige" in der linken Serviceleiste.
Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt in der Regel für die Dauer von 6 Monaten. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, wird die Fundsache öffentlich versteigert.
Veröffentlichung am 27.08.2021 im Amtsblatt Gera
Verwertung von Fundsachen
Die Stadt Gera als Fundbüro beabsichtigt die Verwertung von Fundsachen.
Empfangsberechtigte werden hiermit gemäß §§ 979 ff. Bürgerliches Gesetzbuch i. V. m. § 26 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen ab Datum dieser Bekanntmachung ihre Rechte im Fundbüro der Stadt Gera, Handwerkerhof 13 in 07548 Gera, Telefon 0365 838-2484 geltend zu machen. Eine Liste der zu verwertenden Fundsachen ist über www.gera.de einsehbar.
Nach Ablauf dieser Frist werden die bis zum 28. Februar 2021 eingegangenen und nicht abgeholten Fundsachen verwertet.
Oliver Gockel
Amtsleiter Ordnungsamt
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