Internationaler Führerschein
Voraussetzung für die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist die Vorlage des EU-Kartenführerscheins; ggf. kann dieser gleichzeitig mit beantragt werden.Der Internationale Führerschein besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren ab dem Tag der Ausstellung.
Vorzulegende Unterlagen bei der Antragsstellung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- aktueller Kartenführerschein
- biometriefähiges Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
(weitere Informationen auf den Seiten der Bundesdruckerei - siehe externen Link)