Jugendgerichtshilfe
Neue Telefonnummern seit 01.11.2021: Telefon: 0365/838-3290 bis 3293, Fax: 0365/838-3299Neue Anschrift seit 11.11.2021: Berliner Straße 137c, 07545 Gera, Erdgeschoss
in dem Projekt "Jugendstation"
Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe (JGH) ist im SGB VIII und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Das Jugendamt hat demnach im Verfahren beim Jugendgericht mitzuwirken.
Die Erziehung hat im Jugendstrafverfahren Vorrang vor Sühne und Strafe. Ziel ist eine künftig von Straftaten freie Lebensführung. Deswegen sieht das Jugendgerichtsgesetz vielfältige erzieherische Maßnahmen vor, z.B. Arbeitsweisungen, die Weisung, an Sozialen Trainingskursen oder einem Konflikttraining teilzunehmen.
- Information, Beratung und Begleitung von straffällig gewordenen jungen Menschen
während eines Strafverfahrens
- Beratung der Personensorgeberechtigten
- die justiziellen Instanzen berät und unterstützt die Jugendgerichtshilfe aus
sozialarbeiterischer/sozialpädagogischer Sicht
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