Kfz-Zulassung
Corona Pandemie:
Wir haben geöffnet, jedoch mit leicht eingeschränkten Öffnungszeiten (Serviceleiste links). Unsere Leistungen stehen vollumfänglich und tagfertig wie bisher nur den Bürgern und Firmen Geras zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen wir weiterhin nur in begründeten Fällen vor. Eine generelle Terminvergabe würde die Effizienz der Antragsbearbeitung zu sehr einschränken, da deren Dauer selbst bei gleichen Antragsarten variiert. Freie Termine stünden i. d. R. immer erst in den Folgetagen zur Verfügung.
Die Antragsentgegennahme erfolgt über unsere kurzfristig errichteten Serviceschalter und wird i.d.R. eine Stunde vor Schließung beendet. Betreten Sie diese bitte nacheinander. Der Wartebereich wurde in`s Freie verlegt, um die Sicherheitsabstände zu gewährleisten. Die Wartemarke können Sie unmittelbar am Nebeneingang ziehen. Der Aufruf erfolgt über Monitor und Außenlautsprecher im Freien. Stellen Sie sich bitte auf ggf. längere Bearbeitungs- bzw. Wartezeiten ein.
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist verantwortlich für An-/ Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Veränderungen in die Fahrzeugpapiere und für Ausfertigungen neuer Papiere, wenn die Alten abhanden gekommen oder unbrauchbar sein sollten.
Sie wird bei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz, nicht gezahlter Kfz-Steuer und Fahrzeugmängeln tätig sowie im Falle unterlassener Änderungsmitteilungen und Fahrzeugumschreibungen.
Die Gebühren die in der Kfz-Zulassung anfallen, können bar beglichen werden.
Bei Ummeldungen oder Neuanmeldungen Ihres Fahrzeuges können Sie auch über das Stichwort „Kfz-Wunschkennzeichenreservierung“ Ihren persönlichen Kennzeichenfavoriten online reservieren lassen.
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