Kfz-Zulassung
Corona Pandemie:
Wir haben geöffnet, jedoch mit leicht eingeschränkten Öffnungszeiten (Serviceleiste links). Unsere Leistungen stehen vollumfänglich und tagfertig wie bisher nur den Bürgern und Firmen Geras zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen wir weiterhin nur in begründeten Fällen vor.
Wir bitten um Verständnis, dass bei hohem Antragsaufkommen die Ausgabe von Wartemarken für die Zulassungsbehörde bereits vorzeitig eingestellt werden kann.
Aktueller Verfahrensablauf:
- Vergabe von Wartemarken ab 08:30 Uhr und bei Nachmittagsöffnung ab 13:45 Uhr;
- Zugang zum Gebäude erfolgt über den Nebeneingang mit Rampe;
- Zuteilung einer Wartemarke durch den Einlassdienst (Kfz-Zulassung; Fahrerlaubnisbehörde; Sonderzulassung/Fahndung);
- Aufruf erfolgt auch über Außenlautsprecher, da der Wartebereich im Gebäude begrenzt ist;
- für die Dauer der Antragsbearbeitung darf 1 Besucher pro Sachbearbeiter das Gebäude betreten;
- Tickets werden bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit vergeben.
Bitte stellen Sie sich auf längere Warte- und Bearbeitungszeiten ein.
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist verantwortlich für An-/ Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Veränderungen in die Fahrzeugpapiere und für Ausfertigungen neuer Papiere, wenn die Alten abhanden gekommen oder unbrauchbar sein sollten.
Sie wird bei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz, nicht gezahlter Kfz-Steuer und Fahrzeugmängeln tätig sowie im Falle unterlassener Änderungsmitteilungen und Fahrzeugumschreibungen.
Die Gebühren, die in der Kfz-Zulassung anfallen, können am Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Bei Ummeldungen oder Neuanmeldungen Ihres Fahrzeuges können Sie auch über das Stichwort „Kfz-Wunschkennzeichenreservierung“ Ihren persönlichen Kennzeichenfavoriten online reservieren lassen.
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