Pflegekinderdienst
Zimmer 437, Fon: (0365) 8 38 3423 & 3479, E-Mail: spezialdienste@gera.de- Eltern haben ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie mit eigenen Mitteln und
Möglichkeiten die Erziehung ihres Kindes nicht oder nicht im ausreichenden
Umfang gewährleisten können (§ 27 SGB VIII)
- Die Pflegeeltern haben vor der Aufnahme des Kindes und während der Dauer der
Pflege Anspruch auf Beratung und Unterstützung (§ 37 Abs. 2 SGB VIII)
durch:
- Vorbereitungs- und Fortbildungsseminare
- regelmäßige Einzelbetreuung
- Pflegeelterngruppenarbeit
- Beratung und Unterstützung in Krisensituationen
- Koordination von therapeutischen Maßnahmen
Downloads