1600 - Rechnungsprüfungsamt
Amtsleiterin - Angela Hamann
AufgabenDie gesetzlichen Aufgaben und die Stellung der Rechnungsprüfung ergeben sich aus der Thüringer Kommunalordnung, dem Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik sowie der Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Gera.
Das Rechnungsprüfungsamt übt im Rahmen der örtlichen Prüfung die umfassende Kontrolle über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Stadt Gera aus.
Bei der Durchführung seiner Aufgaben ist das Amt unabhängig und weisungsfrei. Er prüft und berät mit dem Ziel, dass öffentliche Mittel - letztlich die Steuergelder der Bürger und Unternehmen - zielgerichtet und wirtschaftlich von der Verwaltung eingesetzt werden.
Zu den konkreten wesentlichen Aufgaben zählen u. a.:
- Prüfung der Jahresabschlüsse und des Gesamtabschlusses der Stadt Gera
- Prüfung der Zahlungsabwicklung, des Belegwesens sowie die Vornahme der Kassenprüfungen
- Prüfung von Vergaben
- Prüfung der Betätigung der Stadt Gera an Unternehmen des privaten Rechts
- Prüfung der Verwendung öffentlicher Zuschüsse/Zuweisungen
- Projekt- und Systemprüfungen der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
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