3300 - Amt für Bildung

"Man muss viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß,
fragen zu können." -Jean-Jacques Rousseau
Das Amt für Bildung ist gemäß § 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen mit der Wahrnehmung der Pflichten eines kommunalen Schulträgers beauftragt.
Dazu gehören insbesonders folgende Aufgaben:
- Bereitstellung von Schulanlagen - siehe Schulen in Gera
- Einrichtung und Ausstattung von Schulen und Sportstätten
- Einsatz von Verwaltungspersonal in den Schulsekretariaten
- Erstellung und Fortschreibung des Schulnetzplanes - siehe Schulnetzplan der Stadt Gera für die Schuljahre 2016/17 bis 2021/22
- Koordination der Schulanmeldung schulpflichtig werdender Kinder und bei Übergang in weiterführende Schulen-siehe Schulanmeldung
- Zusammenarbeit mit Schüler- und Elternvertretungen sowie Fördervereinen der Schulen
- Betreibung und Bereitstellung der Jugendverkehrsschule mit Verkehrsparcour