Vollzugsdienst

Dies beinhaltet ordnungsrechtliche Sachverhalte (Stadtordnung, Grünanlagensatzung) sowie Abschleppmaßnahmen von Kraftfahrzeugen nach StVO, ThürStraßenG und Thüringer Ordnungsbehördengesetz.
Ebenso ist der Stadtordnungsdienst Ansprechpartner bei Anfragen zu zwangsweise außer Betrieb gesetzten Kraftfahrzeugen und Verwarngeldern des ruhenden Verkehrs (Knöllchen).
► Hinweise auf Vorschriften des Pflichtversicherungsgesetzes für Kraftfahrzeughalter
► Hinweise auf Vorschriften des Thüringer Straßengesetzes
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