Abteilung Gewässer- und Bodenschutz
Das Fachgebiet Gewässer- und Bodenschutz sorgt dafür, dass die Gewässer (dazu zählen sowohl das Grundwasser als auch die oberirdischen Gewässer) bei bestimmten Benutzungen und Maßnahmen nicht verunreinigt und nachteilige Veränderungen auf die Gewässer verhütet werden.
Einige Gewässerbenutzungen bedürfen deshalb auch gesonderter Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.
In wasserrechtlichen Verfahren wird dies vorrangig durch die Anordnung von Auflagen vollzogen. Aber auch regelmäßige Kontrollen aller wasserbaulichen und wasserrechtlich zugelassenen Anlagen vor Ort sichern die Reinhaltung der Gewässer.
In Gera gibt es 48 namentlich benannte Bäche mit einer Gesamtlänge von ca. 128 km. Teile der Stadt befinden sich außerdem in Überschwemmungsgebieten, in denen bestimmte Ge- und Verbote zu beachten sind. Dazugehörige Kartengrundlagen können im Sachgebiet nach Vereinbarung bzw. Voranmeldung oder unter
https://tlubn.thueringen.de/wasser/ueberschwemmungs-und-hochwasserrisikogebiete von jedermann eingesehen werden.
Im Einzelnen ist die untere Wasserbehörde für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
Oberflächengewässer/Gewässeraufsicht
Trinkwasser- und Überschwemmungsgebiete
Abwasserbeseitigung/Niederschlagswasser
Grundwasser/wassergefährdende Stoffe
Bodenschutz
Ergebnisse der Gewässerschau am Erlbach 2022
Durch die Untere Wasserbehörde wurde am 31.03.2022 zwischen Töppeln und der Mündung in die Weiße Elster im Stadtgebiet Gera eine Gewässerschau am Erlbach durchgeführt.
Dabei wurden unter anderem zahlreiche Unregelmäßigkeiten wie Ablagerungen im Bereich des Gewässerrandstreifens und des Überschwemmungsgebietes festgestellt. Diese Unregelmäßigkeiten sind als Verstöße im Rahmen des § 103 Wasserhaushaltsgesetz als Ordnungswidrigkeiten zu behandeln und entsprechend zu ahnden.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden durch die Untere Wasserbehörde informiert.
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