Ausnahmegenehmigung für Gefahrguttransporte
Wer Transporte im Negativnetz der Stadt Gera (siehe Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach § 35 GGVSEB – Siehe Downloads) durchführt, bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Wie wird der Antrag gestellt, welche Unterlagen werden benötigt?
Die für diese Genehmigung notwendigen Antragsformulare erhalten Sie unter den nebenstehenden Kontaktdaten.
Gebührenerhebung nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) Nr. 264:
96,00 EUR
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