Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Beschilderung und Markierung nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung
Für das Aufstellen bzw. das Beseitigen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die zuständige Verkehrsbehörde. Gleiches gilt bei Markierungen.
Wie wird der Antrag gestellt, welche Unterlagen werden benötigt?
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Gebühren
- Im öffentlichen Interesse gebührenfrei
- Bei Privatinteresse (z.B. Grundstücksausfahrten) mindestens 20 Euro