Parkerleichterungen für Schwerbehinderte gemäß § 46 Abs.1 Nr. 11 und 47 Abs.2 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung
Wie wird der Antrag gestellt, welche Unterlagen werden benötigt?
Persönlich oder durch eine beauftragte Person im Tiefbau- und Verkehrsamt
Vorzulegen sind:
1. Personalausweis
2. Behindertenausweis mit Merkzeichen aG oder Bl oder Bescheinigung vom Fachdienst Gesundheit, Fachgebiet Schwerbehindertenfeststellungsverfahren für schwerbehinderte Menschen ohne Merkzeichen aG oder Bl
3. Passfoto ( nur bei Merkzeichen aG oder Bl )
Hinweis:
Es wird um Terminvereinbarung mit einer unserer Mitarbeiterinnen gebeten.
Gebühren:
keine