Erlaubnis auf dem Gebiet des Personenbeförderungsrechtes - Verkehr mit Taxen, Verkehr mit Mietwagen, Ausflugsfahrten mit Pkw oder Ferienziel-Reisen mit Pkw
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht.
Wie wird der Antrag gestellt, welche Unterlagen werden benötigt?
Die für diese Genehmigung notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern (siehe Kontakt).
Gebührenerhebung nach Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
60,00 EUR – 150,00 EUR