Erlaubnis auf dem Gebiet des Güterkraftverkehrsrechtes
Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, bedarf der Erlaubnis.
Wie wird der Antrag gestellt, welche Unterlagen werden benötigt?
Die für diese Genehmigung notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern (siehe Kontakt).
Gebührenerhebung nach Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
120,00 bis 700,00 EUR