Überwachung des Vollzugs der Abfallgesetze, d. h.
1. Erarbeitung von abfallrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungs- und Strafverfahren
2. Beratung von Vorhabensträgern, Gewerbetreibenden und Bürgern zu abfallwirtschaftlichen bzw. -rechtlichen Fragestellungen
3. Entscheidungen über Erlaubnisse zum Befördern, Sammeln, Handeln und Makeln von Abfällen inkl. der Überwachung der entsprechenden Unternehmen und Stoffströme
4. Entscheidungen über die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle (Verfüllungen/Geländeregulierungen/Erdbaumaßnahmen) inkl. Überwachung
5. Entscheidungen über die stoffliche Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
6. Überwachung Stoffströme im Gewerbe-, Bau- und Rückbaubereich
7. Bestellung Betriebsbeauftragte für Abfall
8. Benehmenserklärungen zur Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
9. Aktive Marktüberwachung von Herstellern und Vertreibern von Elektrogeräten, Batterien, Verpackungen, Fahrzeugteilen und Mineralölen
10. Überwachung von Anlagen und Grundstücken, in denen Abfälle behandelt, verwertet oder gelagert werden
11. Anordnungen zur Gefahrenabwehr bzw. Maßnahmen bei unerlaubten Abfallablagerungen
12. Führen von Abfallinformationssystem, Standort- bzw. Anlagenkataster
13. Deponienachsorge
Anzeige nach § 53 KrWG oder Antrag auf Erlaubnis nach § 54 KrWG