Standesamt
Aktuelle HinweiseStand 29.03.2023 Wir bitten um Beachtung, dass die telefonische Erreichbarkeit während der Servicezeiten eingeschränkt sein kann. Wir befinden uns dann im Kundengespräch. Gerne können Sie uns auch eine Mail an standesamt@gera.de mit Ihrem Anliegen und Ihren telefonischen Kontaktdaten senden, wir melden uns bei Ihnen. Wir bitten um Verständnis!
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Besucherinnen und Besucher gibt es ab sofort keine Maskenpflicht mehr. Die Stadtverwaltung empfiehlt jedoch dringend, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.
Ihre Ansprechpartner/innen im Standesamt:
Frau Hofmann 0365/8382541 Frau Rüdiger 0365/8382542
Sachgebiet Eheschließungen
Frau Schmitt 0365/8382543 Frau Marschall (mit Auslandsbeteiligung) 0365/8382540
Frau Krischker 0365/8382546
Bestellung von Personenstandsurkunden und Registerauszügen
Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail. Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Auszug § 62 Abs. 1 PStG
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Die Abholung von Personenstandsurkunden nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Wir empfehlen die Zahlung der Gebühr per Nachnahme. Nur so ist eine Sendungsverfolgung möglich. Sie bezahlen erst wenn Sie die Urkunde(n) erhalten. Die Zahlung erfolgt direkt beim Postboten oder in der Postfiliale. Ein weiterer Vorteil ist, dass wir vor Zahlung der Gebühr sicherstellen, dass der beantragte Personenstandsfall auch in Gera beurkundet wurde. Somit bleibt Ihnen ein langwieriges Rücküberweisungsprozedere erspart.
Informationen für Brautpaare
Aktuelles
An den Trauungen können im großen Festsaal 44 Personen teilnehmen und im kleinen Festsaal 24 Personen.
Anmeldung zur Eheschließung
Seit 1998 gibt es den Begriff des „Aufgebotes" nicht mehr. Heute heißt es „Anmeldung zur Eheschließung". Das Standesamt hat weiterhin die im Personenstandsrecht verbindlich vorgeschriebene Aufgabe, die sogenannte Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln.
Zuständigkeit
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung auch dort anzumelden.
Wenn Sie in Gera heiraten wollen, ohne hier zu wohnen, informieren Sie Ihr „Anmeldestandesamt" und auch uns rechtzeitig; das „Anmeldestandesamt“ wird dann die Anmeldeunterlagen an uns weiterleiten.
Anmeldetermin
Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Eine unverbindliche telefonische Reservierung des gewünschten Termins ist bereits ab Anfang Oktober unter der 0365 8382543 für das Folgejahr möglich.
Unterlagen
Die beizubringenden Unterlagen variieren von Paar zu Paar. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, was in Ihrem Fall notwendig ist.
Bei Auslandsbeteiligung ist immer die persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (0365 8382540).
FAQs - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Für was benötige ich Geburts-, Heirats- und Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden?
Urkunden werden benötigt, um den Personenstand einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich Namen festzulegen (Verbindlicher Nachweis mit Beweiskraft).
Wo kann ich Geburts-, Heirats- / Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden bestellen? Kann man Urkunden vom Standesamt online bestellen?
Personenstandsurkunden können per E-Mail (standesamt@gera.de), per FAX (0365 8382545) oder per Brief (Standesamt Gera, Kornmarkt 12, 07545 Gera) angefordert werden. Wir empfehlen die Anforderung per E-Mail, entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Downloads.
Benötige ich einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung, Abholung von Urkunden, Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung u.s.w.?
Ja, es wird ein Termin benötigt. Auf der Webseite des Standesamtes Gera finden Sie die Ansprechpartner, die telefonisch zu erreichen sind.
Ich benötige eine Apostille. Kann ich hier Apostillen bestellen? Wo erhalte ich eine Apostille für meine in Gera ausgestellte Urkunde?
Apostillen sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar zu bestellen. Die Adresse lautet:
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
z.Hd. Frau Geist
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 036137737542
eMail: Anke.Geist@tlvwa.thueringen.de
Der Link dazu: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de
Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Namen ändern zu lassen?
Die benötigten Unterlagen hängen von dem Grund der Namensänderung ab, zu erfragen im Standesamt.
Wann werden Änderungen, die durch Gerichtsbeschlüsse erfolgen, im Personenstandsregister eingetragen?
Voraussetzung für die Eintragung von Änderungen im Personenstandsregister ist immer, dass der Beschluss Rechtskraft erlangt hat (dies dauert in der Regel einen Monat seit Ausspruch des Beschlusses).
Scheidungen und Vaterschaftsanfechtungen, Beschlüsse zu Namensänderungen und Ähnliches werden zeitnah nach Zugang eingetragen.
Für die Eintragung von Adoptionen und Vaterschaftsfeststellungen werden vor Eintrag in die Personenstandsregister noch diverse Unterlagen benötigt. Bis die Dokumente bei uns eintreffen, dauert es bis zu sechs Wochen (insgesamt können somit von der Beschlussfassung bis zum Eintrag bis zu drei Monate vergehen).
ALLGEMEINE FRAGEN ZUR EHESCHLIESSUNG / LEBENSPARTNERSCHAFT IM IN- UND AUSLAND
Bin ich in Deutschland verheiratet, wenn ich im Ausland geheiratet habe?
Wenn die Eheschließung nach der dort im Land üblichen Form unter Beachtung der Ehevoraussetzungen erfolgt ist, ist die Ehe auch in Deutschland gültig. Als Nachweis dient die ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung. Diese Urkunde kann auch bei allen anderen deutschen Behörden vorgelegt werden. Ein offizielles Anerkennungsverfahren für Ehen im Ausland gibt es nicht. Deutsche Staatsangehörige können ihre im Ausland geschlossene Ehe beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen.
ALLGEMEINE FRAGEN VOR DER TRAUUNG UND AM TRAUTAG
ALLGEMEINE FRAGEN ZUR GEBURTSANMELDUNG
Das Standesamt auf dem Geraer Markt (Stadtverwaltung/Steffen Weiß)