Zentrale Bußgeldstelle

Die Festsetzung einer Geldbuße stellt eine gesetzliche Möglichkeit dar, die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorschriften durchzusetzen. Durch sie soll ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die errichteten Gebote und Verbote zu beachten.
Die Geldbuße ist aber keine Strafe.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.
Die Zentrale Bußgeldstelle führt insbesondere Bußgeldverfahren in den Bereichen:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr / fließender Verkehr)
Zudem werden hier die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen entstehen, mittels Leistungsbescheid gegen den Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter festgesetzt.