Angebote des Jobcenters im Jugendhaus Gera
Vermittlung / Beratung
Beratung und Unterstützung bei der Integration und Vermittlung in eine Ausbildung oder (möglichst sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung
Erst-/ Folgegespräche durchführen
Aufzeigen von Möglichkeiten der Stellen -und Ausbildungsstellensuche
Angebot und Aufforderung zur Klärung von Zukunftsplänen mit dem Angebot der BIZ- Infothek
Beratung und Unterstützung von Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen durch das beschäftigungsorientierte Fallmanagement
Junge Menschen bis 28 Jahre denen der Arbeits- oder Ausbildungsmarkt aufgrund ihrer persönlichen oder sozialen Situation nicht unmittelbar zugänglich ist, werden in besonderem Maße vom Jugendhaus Gera betreut.
Anbei eine Reihe von persönlichen Umständen, die eine berufliche und soziale Integration erschweren:
Motivationsprobleme
Orientierungslosigkeit
fehlende Schulabschlüsse
fehlende Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
familiäre Probleme
psychische Probleme
Verhaltensauffälligkeiten
Drogenmissbrauch
Wohnungslosigkeit
Schulden
Sprachprobleme …
Beratung und Entscheidung über Förderleistungen
Vermittlungsbudget (VB) gemäß § 44 SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III
aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß § 45 SGB III
Eingliederungszuschuss (EGZ) gemäß § 89 ff. SGB III
Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß §§ 16b und 16c SGB II
Arbeitsgelegenheiten (AGH) gemäß § 16d SGB II
Teilnahme an überbetrieblicher Ausbildung (BaE, AsA)
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Maßnahmen über den Europäischen Sozialfonds (ESF)
Aktivierungshilfen für Jüngere
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gemäß § 81 ff. SGB III
Anbieten kommunaler Leistungen nach § 16a SGB II
Bei Bedarf kann das Jobcenter auf die Unterstützung durch die kommunalen Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II zurückgreifen:
Schuldnerberatung
Suchtberatung
psycho-soziale Beratung
Leistungsberatung
- die Zahlung der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sowie im Bedarfsfall eine darüber hinausgehende Leistungsberatung